Ohne Zusatzkurs: Schadnagerbekämpfung muss Teil der Sachkunde PSM bleiben
BBV fordert praxisnahe Lösung in der Pflanzenschutzsachkunde
15.01.2026 | 2021 wurde die Gefahrstoffverordnung ohne Einbindung des Berufsstands geändert und wichtige Hilfsmittel zur bedarfsweisen Schadnagerbekämpfung anders eingestuft. Wie sich der Bayerische Bauernverband für die Fortsetzung der vereinfachten Anwendung von Rodentiziden in der Landwirtschaft einsetzt.
Änderungen durch die neue Gefahrenstoffverordnung
Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Jahr 2021 haben sich die Regelungen zur Schadnagerbekämpfung in der Landwirtschaft grundlegend geändert:
Änderungen durch die neue Gefahrenstoffverordnung
Deshalb: Thema Schadnagerbekämpfung in Pflanzenschutzsachkunde integrieren!
Der Bauernverband fordert eine Korrektur der Rechtsgrundlage. Ziel ist, dass weiterhin die vereinfachte Sachkunde langfristig fortbestehen kann, wie sie bei den Schulungen zum Pflanzenschutz dann auch inhaltlich abgedeckt würde.
Konkret setzt sich der BBV dafür ein, dass die bestehende Pflanzenschutzsachkunde um den spezifischen Themenblock „Schadnagerbekämpfung“ ergänzt wird. Dies soll in den regulären Schulungsveranstaltungen zur Pflanzenschutzsachkunde und in den landwirtschaftlichen Ausbildungsbereichen umgesetzt werden. So kann die sachgerechte und sichere Anwendung von Rodentiziden gewährleistet werden, ohne die Betriebe durch unnötige Bürokratie, Zeitaufwand und Kosten zu belasten. Die Abgabe der Bekämpfung an spezialisierte Unternehmen ist für die große Zahl an Betrieben kaum praktikabel und würde besonders kleine und mittlere Tierhaltungsbetriebe überfordern.
Durch seinen Einsatz erreichte der Bauernverband als Erstes, dass allein für die Landwirtschaft bis zum Sommer 2027 keine spezielle Sachkundeerfordernis wie bei gewerblichen Schädlingsbekämpfern notwendig ist.
Wie sich der BBV für eine praktikable Schadnagerbekämpfung einsetzt
Der BBV hat auf Bundesebene den Dialog mit Fachbehörden und Politik gesucht, unter anderem mit Schreiben an Bundesminister Alois Rainer, um Erleichterungen für Landwirtinnen und Landwirte zu erreichen. Dies ist auch Bestandteil des 15-Punkte-Katalogs „Vereinfachungen und Perspektiven: Berlin und Brüssel müssen mehr liefern!“ vom 17.12.2025. Ziel ist es, die Durchführung notwendiger Maßnahmen zur Schadnagerbekämpfung praxisnah, unbürokratisch und rechtssicher zu gestalten und gleichzeitig die fachliche Qualifikation der Landwirte sicherzustellen.
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