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Ein Schlepper düngt auf einer grünen Wiese
© BBV

Düngebedarfsermittlung - Berechnung der Düngebedarfsermittlung

Sicher und korrekt für Ihre Flächen.

Wie viel darf ich tatsächlich düngen? Welche Daten sind für die Berechnung erforderlich? Und wann gelten Ausnahmen von der Düngebedarfsermittlung?
Diese Seite bietet Ihnen einen kompakten Überblick zur Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung – von den Berechnungsgrundlagen über digitale Werkzeuge bis hin zu häufigen Praxisfragen und relevanten Pflichten.

Unser Service für Sie:

Düngebedarfsermittlung bewirtschafteter Flächen - Die Düngeverordnung schreibt vor, dass der Düngebedarf der angebauten Kulturen bzw. der bewirtschafteten Flächen vor der Düngung ermittelt werden muss.  

--> Damit Sie in allen Fragen rund um die Düngebedarfsermittlung auf der sicheren Seite sind, unterstützen die Fachberater des BBV Sie persönlich:

  • Berechnung des Düngebedarfs für Ihre Flächen
  • Beratung zu allen Vorgaben der Düngeverordnung
  • Unterstützung bei Dokumentation und Nachweisen

Damit sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und können sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihren Betrieb.

Digitale Werkzeuge:
Wenn Sie zusätzlich selbst berechnen möchten, bietet die LfL verschiedene digitale Tools an. Die fachkundige Beratung beim BBV bleibt jedoch der zuverlässigste Weg.

 

FAQ zur Düngebedarfsermittlung – häufige Fragen aus der Praxis

In diesem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung. Die Inhalte greifen typische Unsicherheiten aus der Praxis auf – von Berechnungsgrundlagen und notwendigen Eingangsdaten bis hin zu Dokumentationspflichten und Fristen.
Die Übersicht dient zur ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle fachliche Beratung.

 

Bedeutung Düngebedarsermittlung

Düngebedarfsermittlung in der Praxis

Beeinflußung Bodenuntersuchungen zur Düngebedarfsermittlung

Änderungen ab Ende 2025

Organische Dünger

Ertragserwartungen in der Düngebedarfsermittlung

Dokumentationspflichten

Digitale Tools und Apps

Konsequenzen bei Fehlern

Das sollten Sie zur Düngung im Blick behalten

 

Die Anforderungen rund um die Düngung lassen sich in drei Phasen strukturieren:
Vor der Düngung (Planung und Berechnung), während der Düngung (Durchführung und technische Vorgaben) und nach der Düngung (Dokumentation und Nachweise).
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Pflichten kompakt zusammengefasst und dient als schnelle Orientierung.

 

 

Die drei Phasen der Düngung

Hier geht es zur Beratung:

Unsicher, welche Vorgaben für Ihren Betrieb gelten?
 Fachberater unterstützen bei Berechnung, Dokumentation und Umsetzung.
👉 Beratung zur Düngung anfragen

 

 

 

Weitere Informationen

Zur Berechnung des Düngebedarfs finden Sie hier verschiedene EDV-Lösungen der LfL.
 

Darüber hinaus bieten die Fachberater an den BBV-Geschäftsstellen allen interessierten Landwirten die Berechnung des Düngebedarfs als Teil des Dienstleistungspakets zur Düngeverordnung an und stehen Ihnen gern beratend bei allen Fragen zur Düngeverordnung zur Seite.


Ausgenommen von der Düngebedarfsermittlung sind:

1.    Betriebe, …

  •     … die abzüglich der Flächen gemäß den Punkten 4 und 5 weniger als 15 Hektar bewirtschaften und
  •     … weniger als zwei Hektar Sonderkulturen (Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren) im Anbau haben und
  •     … weniger als 750 kg N-Ausscheidung aus eigener Tierhaltung (ohne Anrechnung von Verlusten) haben und
  •     …keinen Wirtschaftsdünger oder Biogasgärrest aufnehmen.

2.    Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder/und Phosphat (mehr als 50 kg Stickstoff oder 30 kg Phosphat je ha und Jahr) ausbringen.

3.    Flächen, auf die keine wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphat (mehr als 50 kg Stickstoff oder 30 kg Phosphat je ha und Jahr) ausgebracht werden

4.    Flächen mit ausschließlich Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen, nicht in Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus sowie Flächen mit schnellwüchsigen Forstgehölzen zur energetischen Nutzung.

5.    Reine Weideflächen, die jährlich nur über die tierischen Ausscheidungen mit maximal 100 kg Stickstoff je Hektar gedüngt werden.

6.    Bei der Düngebedarfsermittlung für Phosphat sind zusätzlich Schläge, die kleiner als ein Hektar sind, ausgenommen.

 

Betriebe ohne rote oder gelbe Feldstücke können von ausgeweiteten Grenzen zur Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation profitieren, wenn nicht mehr als 20 % der LF in Wasserschutzgebieten liegen. Dann sind folgende Betriebe befreit, die:

  • ... abzüglich der Flächen nach den Nummern 4 und 5 weniger als 30 ha bewirtschaften und
  • ... weniger als drei Hektar Sonderkulturen (Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren) im Anbau haben und
  • ... weniger als 110 kg N-Ausscheidung pro ha LF aus eigener Tierhaltung (ohne Anrechnung von Verlusten) haben und
  • ... keinen betriebsfremden Wirtschaftsdünger oder Biogasgärrest aufnehmen.

Zusätzlich gelten die oben genannten Punkte 2 bis 6.

 

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