Reform des Bayerischen Jagdgesetzes stärkt Eigentum, Eigenverantwortung und waldgerechte Jagd
BBV begrüßt die Novellierung in einer gemeinsamen Verbändestellungnahme
Siegfried Jäger, Jagdpräsident des Bayerischen Bauernverbandes, erklärt: „Diese Novelle ist wichtig, weil sie das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht stärkt und die Eigenverantwortung vor Ort in den Mittelpunkt rückt. Wir brauchen ein Jagdrecht, das Waldumbau ermöglicht, Eigentum schützt und zugleich praxistauglich bleibt – ohne neue Bürokratie.“
Novellierung war überfällig
Der Bayerische Bauernverband begrüßt ausdrücklich, dass die Bayerische Staatsregierung das Bayerische Jagdgesetz nach Jahrzehnten weiterentwickeln will. Aus Sicht des BBV ist die Novellierung überfällig, weil Jagdrecht und jagdliche Praxis in Zeiten von Klimakrise, Waldumbau und steigenden Nutzungskonflikten verlässliche Leitplanken und praxistaugliche Instrumente benötigen – für Jagd, Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Grundbesitzer als Inhaber des Jagdrechts.
Die gesetzliche Zielrichtung ist dabei klar: Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung durch Wild sollen möglichst vermieden und die natürliche Verjüngung standortgemäßer Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht werden – zugleich bleibt ein artenreicher und gesunder Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen Lebensgrundlagen sicherzustellen.
Kompromiss sichern und zügig umsetzen
Im Rahmen des Waldpakts 2023 wurde vereinbart, die jagdrechtlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass auch unter den Bedingungen der Klimakrise zukunftsfähige Wälder aufwachsen können und Eigentum wirksam geschützt wird – mit einem Schwerpunkt auf eigenverantwortlichen Handlungsspielräumen vor Ort. Den vorliegenden Gesetzentwurf bewerten die grundbesitzvertretenden Verbände positiv als Kompromiss, der dieser Linie grundsätzlich entspricht. Er darf im weiteren Verfahren nicht geändert oder aufgeweicht werden.
Besonders hervorgehoben werden in der Stellungnahme der Verbände folgende Punkte:
- Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht – Management ermöglichen, Rechtssicherheit schaffen: Die Aufnahme beider Arten wird als notwendiger Schritt für einen rechtssicheren, praxistauglichen Umgang mit Nutztierrissen bewertet; erforderlich sind klare Zuständigkeiten, belastbares Monitoring und ein Vollzug, der Vertrauen schafft.
- Abschussplanfreiheit als zentrales Modernisierungselement und Stärkung eigenverantwortlicher Lösungen – mit dem klaren Leitprinzip: „Der Grundbesitz entscheidet!“
- Verpflichtender Waldbegang und regelmäßige Information als praxisnahe Kooperations- und Transparenzinstrumente, ergänzt um sinnvolle Formate des Austauschs vor Ort.
- Revierbezogene Differenzierung („grün/rot“) und die Stärkung der revierweisen Aussagen im Forstlichen Gutachten als zielgenaues Steuerungsinstrument.
- Keine automatische Befriedung von Freiflächen-Photovoltaik zur Vermeidung von Zerschneidung und Revieruntergang – ausdrücklich auch mit Blick auf Bestandsanlagen
- Mehr Rechtssicherheit bei Kitzrettung/Wildtierrettung – Drohnen sind jedoch eine Maßnahme unter mehreren; der Rechtsrahmen muss alle wirksamen Präventionsmaßnahmen abdecken.
Abschließend fordern die Verbände, das parlamentarische Verfahren zu priorisieren, damit die neuen Regelungen rechtzeitig wirksam werden – insbesondere mit Blick auf das Jagdjahr 2026/27 ab 1. April 2026.
Gerade jetzt eröffnet die Novelle eine sehr gute Möglichkeit, als Jagdgenossenschaft aktiv zu handeln und das Heft des Handelns vor Ort stärker selbst in die Hand zu nehmen. Eigentum verpflichtet – und genau deshalb gilt es nun, innerhalb der Jagdgenossenschaften Verantwortung zu übernehmen, Kooperation zu organisieren, Konflikte zu vermeiden und die Jagd im Sinne von Waldumbau und Landwirtschaft gestaltend weiterzuentwickeln.