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© BBV-Canva Stromsteuer-Entlastung - ein Antrag auf Rückerstattung kann sich lohnen
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Stromsteuer zurückholen – jetzt Termin sichern

BBV unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der Antragstellung

14.01.2026 | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der gezahlten Stromsteuer zurückholen – und dank einer gesetzlichen Neuerung lohnt sich der Antrag jetzt für deutlich mehr Betriebe als bisher.

Was gilt?

Nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) ist eine Rückerstattung der Stromsteuer für betrieblich genutzten Strom möglich. In der Vergangenheit scheiterten viele bayerische Betriebe am hohen Mindestverbrauch: Erst ab rund 50.000 kWh/Jahr überstieg die Rückerstattung den Sockelbetrag von 250 Euro.

Für die Stromverbräuche in den Jahren 2024 und 2025 hatte der Gesetzgeber den Entlastungssatz deutlich erhöht – von 0,513 Cent auf 2 Cent je kWh. Dank einer aktuellen Gesetzesänderung gilt dieser Entlastungssatz jetzt auch für die künftigen betrieblichen Stromverbräuche ab 2026. Damit reicht nun ein Jahresverbrauch von 12.500 kWh, um die Schwelle zu überschreiten. Für viele Betriebe ergibt sich dadurch erstmals ein konkreter finanzieller Vorteil.

Ein Rechenbeispiel:

Stromverbrauch (2025) 30.000 kWh (im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb)
Entlastung: 2 Cent/kWh     600 €
Abzgl. Sockelbetrag     –250 €
Rückerstattung350 €

Frist beachten: Antrag bis 31. Dezember 2026 stellen

Die Entlastung muss jeweils bis zum 31. Dezember des Folgejahres beantragt werden – für das Verbrauchsjahr 2025 also spätestens bis 31.12.2026. Der Antrag läuft über das Zoll-Portal. Grundlage sind Ihre Stromabrechnungen.

BBV hilft – schnell und kompetent

Die Antragstellung kann zeitaufwendig sein. Der Bayerische Bauernverband unterstützt Sie gegen eine faire Kostenerstattung bei der gesamten Abwicklung.

➡️ Jetzt Termin vereinbaren
Wenden Sie sich an Ihre regionale BBV-Geschäftsstelle und sichern Sie sich Ihre Stromsteuer-Rückerstattung für 2025.