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Rind Silage im Stall
© photalo/AdobeStock.com

Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit in Bayern

Neben Oberbayern und Niederbayern nun auch Schwaben betroffen – alle Infos

10.12.2025 | Nachdem Ende Oktober im Landkreis Berchtesgaden der Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit festgestellt wurde, gilt aufgrund eines neuen Falls im Bodenseekreis am 10.12.25 nun auch der Bezirk Schwaben als „nicht-frei“ in Bezug auf BTV-8. Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen.

Nun auch Schwaben neben Oberbayern und Niederbayern ab sofort „nicht-BTV-8-frei“

Zusätzlich zu dem in Bayern bereits zirkulierenden Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit, wurde am 21.10.25 bei einem Rind im Landkreis Berchtesgaden der Serotyp 8 festgestellt. Zuvor war bereits in Baden-Württemberg ein Fall von BTV-8 aufgetreten. Nun gibt es einen neuen Fall vom 10.12.25 im Bodenseekreis. Der Radius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb herum umfasst fast den gesamten Regierungsbezirk Schwaben. Damit gilt nun auch Schwaben neben Oberbayern und Niederbayern ab sofort als „nicht-frei“ in Bezug auf BTV-8. Die besonderen Bedingungen für Verbringungen empfänglicher Tiere aus betroffenen Gebieten finden Sie nachfolgend sowie auf der Website des LGL unter „Blauzungenkrankheit“.

Bayern und Baden-Württemberg stehen fortlaufend in engem Austausch und stimmen jedes weitere Vorgehen zusammen ab.
 

Oberbayern und Niederbayern sind Nicht-BTV-8-freie Zone

Aufgrund des Ausbruchs wurde in einem Mindestradius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb eine nicht-BTV-8-freie Zone eingerichtet. Diese umfasst Oberbayern und Niederbayern komplett. In den beiden Regierungsbezirken sind daher bestimmte Regeln zur Verbringung von Tieren in BTV-8-freie Zonen einzuhalten. Dies gilt auch für Verbringungen in BTV-8-freie Gebiete innerhalb Bayerns. 

Innerhalb der betroffenen Zonen können die Tiere ohne weitere Maßnahmen verbracht werden. 

Verbringung aus Nicht-BTV-8-freien Zonen in BTV-8-freie Zonen

Unter Berücksichtigung folgender Regeln ist ein Verbringen aus einer nicht-BTV-8-freien Zone in eine BTV-8- freie Zone möglich:

Verbringung zur unmittelbaren Schlachtung von nicht BTV-8 freien Gebieten in BTV-8-freie Gebiete

Tiere aus Nicht BTV-8 freien Zonen, die zur unmittelbaren Schlachtung in BTV-8-freie Gebiete verbracht werden müssen folgende Verbringungsregeln einhalten:

  • Im Ursprungsbetrieb wurde während der letzten 30 Tage vor der Verbringung kein Fall einer BTV-Infektion gemeldet, und
  • die Tiere werden direkt von dem Herkunftsmitgliedstaat oder der Herkunftszone zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet, und
  • der Betreiber des Herkunftsbetriebs hat den Betreiber des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert.

Die genannten Einschränkungen beziehen sich jedoch ausschließlich auf BTV-8.  Für BTV-3 gelten derzeit keine Einschränkungen bei der Verbringung von Tieren innerhalb Deutschlands. 

Wie auch bei BTV-3 ist auch bei BTV-8 die Impfung der einzig reelle Schutz für die Tiere. 

Impfen, Repellentien, Testen - Antworten auf die häufigsten Fragen

Um über die aktuellen Verbringungsbeschränkungen zu informieren, hatte der BBV zum aktuellen Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit am 27. Oktober 2025 kurzfristig eine Online-Veranstaltung angesetzt. Die rund 200 Teilnehmer der Veranstaltung hatten dabei auch die Möglichkeit, Dr. Ulrich Wehr, Leiter des Tierseuchenreferates am Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Dr. Ulrike Sorge, Geschäftsführerin des Tiergesundheitsdienstes Bayern e. V. Fragen zur aktuellen Situation zu stellen. Hier kamen viele Fragen auf.  

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier, sowie in unserer Sonder-Bauerinfo „FAQ zu BTV-8“, die Sie am Seitenende zum Download finden. 

Blauzunge: FAQ zu BTV-8 in Bayern

Download: Sonderinfo BTV-8 - FAQ

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